Gesa Neuhorst
Komplette Erstellung und Hilfe bei Ihrer Einkommensteuererklärung, sofern
- nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. Renten) oder aus Unterhaltsleistungen erzielt werden und/oder
- Einkünfte vorliegen, bei denen die Einnahmen nach § 3 Nr. 12, 26, 26a, 26b oder 72 des Einkommensteuergesetzes in voller Höhe steuerfrei sind und/oder
- bei Miet-, Kapital-, Spekulations- und sonstigen Einkünften, wenn die Einnahmen hieraus 18.000/36.000 EUR p.a. (Alleinstehende/Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften) nicht übersteigen und wenn keine Gewinn- oder umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen.
Weitere Beratungsleistungen
- Eigenheimzulage mit Kinderzulage
- Investitionszulage
- Kindergeld
- Freistellungsantrag (Einnahmen aus Kapitalvermögen)
- Antrag auf Nichtveranlagung
- Steuerliche Beratung, z.B. Riester-Rente, Steuerklassenwahl, Alterseinkünfte
Lohnsteuerberatungsverbund e.V.
Beratungsstelle Gesa Neuhorst
Pfefferkrug 65a
22397 Hamburg
Tel.: +49 (0)40 60824998
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